
Ich mach’ ein Parklet!
Eine kleine grüne Oase vor der Haustür, ein Plätzchen zum Entspannen an der frischen Luft, ein Treffpunkt zum Tratschen und Karten Spielen – das alles kann man sich mit einem Parklet ermöglichen.
Wie man den Weg zum eigenen Parklet am besten beschreitet, bzw. welche Ämter man kontaktieren muss, was alles zu beachten ist und wo man Förderungen bekommen kann, wird hier erklärt.
Was genau ist ein Parklet?
Ein Parklet ist per Definition ein kleiner, auf Parkplätzen eingerichteter Park oder Sitzbereich. Gerade in innerstädtischen Bezirken, in denen breite Grünflächen eher die Ausnahme darstellen, erfüllen Parklets eine wichtige Funktion. Sie laden zum Verweilen, Plaudern, Spielen ein – und stellen zudem konsumfreien öffentlichen Raum für alle dar. Dadurch grenzt sich ein Parklet auch klar vom Schanigarten ab.
Geboren ist die Idee, einen Parkplatz temporär zum öffentlichen Aufenthaltsraum aufzuwerten, in San Francisco im Jahr 2005. Das Künstlerkollektiv Rebar löste an einer Parkuhr ein Ticket für ein paar Stunden – und anstatt die Parkfläche für ein Fahrzeug zu nutzen, luden die Initiatoren vorbeikommende Passanten zum gemeinsamen Verweilen ein. Dieser Aktion folgten viele weitere, und mittlerweile ist das Konzept des Parklets in Städten weltweit angekommen.
Im Jahr 2016 gab es in Wien Grätzeln bereits 15 Parklets die das Zusammenleben in der Nachbarschaft bereicherten – und mit Ihrer Hilfe werden es bald mehr!
Ich will ein Parklet errichten. Wie fange ich an?
Um zum eigens designten Parklet zu kommen, sind diverse Behördeengänge notwendig. Versuche dein Projekt von Beginn an gut zu durchdenken:
- Bereite deine Idee aussagekräftig und verständlich auf. Für das Ansuchen werden Pläne, Skizzen und Fotos benötigt, die dein Vorhaben veranschaulichen. Je mehr Informationen du vorlegst, umso rascher kann dein Ansuchen erledigt werden.
- Fülle das Antragsformular auf Seite 13 und 14 des Folders „belebte freiräume – öffentlicher Parkraum und alternative Nutzung“ aus.
In diesem sind folgende Daten anzugeben
– genaue Beschreibung der Einrichtung/des Projekts: Pläne, Skizzen, Fotos
– Angaben zur Örtlichkeit: Straße und Hausnummer
– Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Mailadresse - Das ausgefüllte Formular senden Sie an folgende Adressen:
- Magistratsabteilung 28
Straßenverwaltung und Straßenbau
Lienfeldergasse 96
1171 Wien
[email protected] - Magistratsabteilung 46
Verkehrsorganisation undtechnische VerkehrsangelegenheitenNiederhofstraße 21–231120 Wien
- Magistratsabteilung 28
- Die jeweilige Magistratsabteilung prüft das Ansuchen und die beigelegten Unterlagen und lädt dich gegebenenfalls zu einem kurzen Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Stellen ein.
Bei positiver Entscheidung erhältst du einen Entwurf der Gestaltungserlaubnis, den du auf Richtigkeit prüfen und anschließend an die Magistratsabteilung zur Gegenzeichnung zurückschicken.
Was muss ich sonst noch beachten?
Wird dem Ansuchen stattgegeben, besteht die Bewilligung grundsätzlich für eine Saison. Um eine uneingeschränkte Nutzung aller zu ermöglichen, ist auf eine barrierefreie Gestaltung Rücksicht zu nehmen. Dein Parklet sollte ein konsumfreier öffentlicher Raum sein, daher ist die gewerbliche Nutzung untersagt. Als Bewilligungswerber/die Bewilligungswerberin übernimmst du Kosten und Haftung für Errichtung, Erhaltung und Entfernung des Parklets. Um die Mitnahme des Inventars über Nacht zu verhindern ist es ratsam lose Gegenstände, wie Tische oder Sessel über Nacht zu verstauen oder zu befestigen.
Grätzloase – Unterstützung für dein Parklet
Mit dem Programm „Grätzloase“ existiert in Wien eine Förderschiene, die Personen und Gruppen, die ein Parklet errichten möchten, organisatorisch sowie finanziell unterstützt.
Das Förderformular der Grätzloase findest du hier.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Broschüre der MA28 „belebte freiräume – öffentlicher Parkraum und alternative Nutzung“.